Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

DS Smith ist mit über 3000 Mitarbeitenden in Deutschland seit Anfang 2023 vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betroffen. Gegenüber der Öffentlichkeit schaffen wir hier die notwendige Transparenz hinsichtlich der Erfüllung der Sorgfaltspflichten des LkSG im jeweiligen Geschäftsjahr.

Gemäß § 10 Abs. 2 des LkSG reicht DS Smith beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Bericht über die Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr ein. Die Berichte der einzelnen Geschäftsjahre sind für einen Zeitraum von sieben Jahren kostenfrei und öffentlich zugänglich. Untenstehend finden Sie gemäß § 10 Abs. 2 alle bisherigen Berichte.