DS Smith „Speak Up!“ & Verfahrensordnung Hinweisgebersystem

DS Smith hat sich zu den höchsten ethischen Standards in der Zusammenarbeit untereinander, mit unseren Kunden, Mitarbeitern, Leiharbeitern, Aktionären, Lieferanten und anderen Interessengruppen verpflichtet. Hiermit kommt DS Smith ebenfalls den Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) nach.

Es gehört zu den Grundsätzen von DS Smith, ein Umfeld zu schaffen, in dem die Interessengruppen wissen, dass sie unterstützt werden, wenn sie vermutete Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex melden.

Die in der Speak Up Policy genannten Möglichkeiten, Bedenken zu äußern, stehen allen Interessengruppen zur Verfügung, die einen Vorfall von Fehlverhalten, unethischem Verhalten oder einen Verstoß gegen lokale Gesetze vermuten.

Zusatz Hinweisgebersystem

Zusätzlich haben wir zur Steigerung des Bekanntheitsgrades des Beschwerdemanagements in der externen Lieferkette von DS Smith eine LkSG spezifische Verfahrensordnung zum Hinweisgebersystem veröffentlicht. In dieser werden die Geschäftsbereiche von (un-)mittelbaren Lieferanten gemäß LkSG angemessen adressiert.

Wenn Sie einen Verdacht äußern möchten, gibt es mehrere Möglichkeiten, dies zu tun:

  • Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten
  • Füllen Sie ein Formular auf der „Speak Up!“ -Website aus: https://dssmith.integrityline.org/
  • Schreiben Sie eine E-Mail an den Group General Counsel von DS Smith Plc unter AskCoSec@dssmith.com
  • Senden Sie einen Brief an DS Smith Plc's Group General Counsel and Company Secretary, DS Smith Plc, Level 3, 1 Paddington Square, London, W2 1DL
  • Rufen Sie die „Speak Up!“-Hotline  an