Packaging and Packaging Waste Regulation ("PPWR") - die geplante EU-Verpackungsverordnung im Überblick
Als führender Anbieter von nachhaltigen Verpackungslösungen unterstützen wir das Ziel der Europäischen Union, die Kreislauffähigkeit von Verpackungen zu fördern und die Auswirkungen von Verpackungen auf die Umwelt zu reduzieren. Um unseren Kunden zu helfen, sich in den neuen Vorschriften zurechtzufinden, die die Zukunft der Verpackungen in der EU maßgeblich bestimmen, haben wir hier aktuelle Informationen, ihre Bedeutung, Ziele und geplanten Neuerungen gegenüber bestehenden Vorschriften auf dieser Seite für Sie zusammengefasst.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den nachfolgenden Informationen um eine allgemeine Zusammenfassung der vorläufigen PPWR-Entscheidung auf der Grundlage der von den zuständigen EU-Behörden zur Verfügung gestellten öffentlich zugänglichen Informationen handelt.
Die Informationen wurden von uns nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität überprüft. Wir übernehmen keine Gewährleistungen oder Garantien oder eine sonstige Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen.Die Informationen stellen keinerlei Beratung unsererseits, insbesondere keine Rechtsberatung, dar. Kunden, Lieferanten oder andere Parteien sollten sich bei Bedarf hinsichtlich ihrer individuellen Situation von einem qualifizierten Berater beraten lassen.
Diese Seite wurde zuletzt am 25. April 2024 aktualisiert, basierend auf Informationen aus dem Ergebnis der Abstimmung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2024 zum Trilog-Kompromisstext.
Was ist die PPWR?
Derzeit ist der wichtigste Rechtsrahmen für Verpackungen in der Europäischen Union die Packaging and Packaging Waste Directive (PPWD), die in den 1990er Jahren verabschiedet und seitdem mehrmals überarbeitet wurde.
Im Jahr 2022 beschloss die Europäische Kommission, im Rahmen des sogenannten "EU-Green Deal and Circular Economy Action Plan" einen ehrgeizigeren Ansatz für Verpackungen und Verpackungsabfälle zu verfolgen. Ziel der EU ist es, die Umweltauswirkungen von Verpackungen weiter zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 eine Netto-Null-Emission zu erreichen.
Ist die PPWR bereits in Kraft?
Die PPWR ist noch nicht in Kraft getreten. Das Europäische Parlament und der Rat befinden sich derzeit in der Endphase des Annahmeverfahrens. Das Europäische Parlament hat dem Trilog-Kompromisstext für die EU-Verpackungsverordnung in der Sitzung am 24. April 2024 zugestimmt.
Nun werden die sprachjuristischen Prüfungen der PPWR fortgesetzt, sodass im Herbst 2024 im Rahmen des Corrigendum-Verfahrens im Parlament auch formal noch einmal die abschließende Zustimmung erfolgen kann. Anschließend müssen auch die Mitgliedstaaten im Rat noch einmal ihr finales Einverständnis erteilen, dann könnte die PPWR im Amtsblatt der EU veröffentlicht und 18 Monate später (vsl. Anfang/Mitte 2026) inkrafttreten.
Wird sich die PPWR auf Ihr Geschäft auswirken?
Sicherlich wird die PPWR die Art und Weise, wie wir in der EU Verpackungen herstellen, verwenden und entsorgen, verändern und sich auf viele Bereiche der Wertschöpfungskette auswirken. Dies wird zu einer umfangreichen Verändung der Verpackungsindustrie in der EU führen.
Da die in der PPWR enthaltenen Maßnahmen den Großteil aller Verpackungskategorien und -arten zumindest teilweise betreffen werden, ist es für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, die geplanten Änderungen zu kennen und sich entsprechend vorzubereiten.
Was sind die Hauptziele der neuen Verordnung?
Die Verordnung zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu verringern und gleichzeitig die Verpackungsvorschriften in der gesamten EU zu harmonisieren, um den freien Warenverkehr zu erleichtern, und zwar durch:
- Verhinderung der Entstehung von Verpackungsabfällen. Die PPWR beabsichtigt, die Menge der in der EU anfallenden Verpackungsabfälle zu verringern, Beschränkungen für die Verwendung von Verpackungen einzuführen und wiederverwendbare und wiederbefüllbare Verpackungslösungen zu fördern.
- Förderung von hochwertigem Recycling. Die PPWR zielt darauf ab, dass bis 2030 alle auf dem EU-Markt befindlichen Verpackungen auf wirtschaftlich vertretbare Weise recycelt werden können.
- Harmonisierung von Vorschriften. EU-weite Vorschriften für die Kennzeichnung, den Leerraum-Anteil und den verpflichtenden Recyklatanteil von bestimmten Verpackungen werden gleiche Bedingungen in der gesamten EU schaffen, wobei für alle dieselben Regeln gelten.
Was ändert sich durch die PPWR gegenüber den bestehenden Vorschriften?
Ein neues, ehrgeizigeres Konzept für Verpackungsabfälle
Die PPWR ist eine Verordnung, mit der das Problem der zunehmenden Verpackungsabfälle in der Europäischen Union angegangen werden soll. Sie setzt den EU-Mitgliedsstaaten Ziele für die Abfallreduzierung, verbindliche Vorgaben für Unternehmen zur Wiederverwendung bestimmter Verpackungsarten, Verbote für einige Arten von Einwegverpackungen und Anforderungen zur Minimierung der verwendeten Verpackungsmenge.
Weitreichende Vorschriften für den gesamten EU-Markt
Die Umstellung von einer Richtlinie (engl. "Directive) hin zu einer Verordnung (engl. "Regulation") soll zu einer stärkeren Harmonisierung der Verpackungsvorschriften in der EU führen. Richtlinien geben den europäischen Ländern einen größeren Spielraum bei der Umsetzung der EU-Vorschriften und lassen nationale Abweichungen zu. Im Gegensatz dazu fördern Verordnungen in der Regel einen "One-size-fits-all"-Ansatz und legen Regeln fest, die überall auf die gleiche Weise umgesetzt werden müssen.
Die Kommission hat beschlossen, die bestehende Richtlinie durch eine Verordnung zu ersetzen, um eine stärkere Harmonisierung und Durchsetzbarkeit der Verpackungsvorschriften in ganz Europa zu gewährleisten, was eine positive Nachricht für insbesondere EU-weit tätige Unternehmen ist.
Was sind die wichtigsten in der PPWR vorgesehenen Maßnahmen?
Die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen stammen aus der vorläufigen Einigung von Parlament und Rat, die im März 2024 erzielt wurde. Weitere Einzelheiten zur Umsetzung der Maßnahmen werden in den kommenden Monaten und Jahren bekannt gegeben.
Die EU-Länder müssen das Pro-Kopf-Volumen an Verpackungsabfällen bis 2030 um 5 %, bis 2035 um 10 % und bis 2040 um 15 % reduzieren (gegenüber 2018).
Obligatorische Etiketten auf Verpackungen mit Informationen (Details werden noch von der EU erarbeitet) zu:
- Materialzusammensetzung
- EU-harmonisierte Sortieranweisungen, die auch auf Abfallbehältern zu verwenden sind
- Anweisungen zur Wiederverwendung, wo zutreffend
- Verpflichtender QR-Code für Mehrwegverpackungen
Wiederverwendungsziele und Wiederbefüllungsverpflichtungen für verschiedene Verpackungsarten (Lebensmittel und Getränke, Sammelverpackungen, Transportverpackungen, E-Commerce). Faserbasierte Verpackungen aus Papier, Pappe oder Karton (kurz: "PPK") sind von allen Wiederverwendungszielen ausgenommen, daher gelten diese Maßnahmen nicht für PPK-Verpackungen.
Ab 1. Januar 2030:
- Für Transportverpackungen, die zwischen verschiedenen Standorten desselben Unternehmens oder zwischen verschiedenen Unternehmen innerhalb desselben EU-Landes verwendet werden, sollten ausschließlich Mehrwegverpackungen verwendet werden. Faserbasierte Verpackungen aus Papier, Pappe oder Karton sind von dieser Regelung ausgenommen.
- Für andere Transportverpackungen, einschließlich des elektronischen Handels, sollten bis 2030 mindestens 40 % und bis 2040 mindestens 70 % wiederverwendbare Verpackungen verwendet werden. Faserbasierte Verpackungen aus Papier, Pappe oder Karton sind von dieser Regelung ausgenommen.
- Für Sammelverpackungen (Verpackungen, die zur Zusammenfassung von Verkaufseinheiten verwendet werden) müssen bis 2030 mindestens 10 % und bis 2040 mindestens 25 % wiederverwendbar sein. Faserbasierte Verpackungen aus Papier, Pappe oder Karton sind von dieser Regelung ausgenommen.
- Für alkoholische und alkoholfreie Getränke (außer Milch, Wein und einigen Spirituosen): mindestens 10 % wiederverwendbare Verpackungen bis 2030 und mindestens 40 % bis 2040.
Die Ziele für 2040 sind lediglich als Zielquoten zu verstehen und nicht verbindlich.
Ab 1. Januar 2030 Verbot von Einweg-Kunststoffverpackungen:
- In Form von Schrumpffolie und Sammelfolie, wenn sie dazu verwendet werden, Produkte zusammenzufassen, um zum gemeinsamen Kauf anzuregen.
- Für frisches Obst und Gemüse unter 1,5 kg (mit einigen noch zu bestimmenden Ausnahmen)
- Für Lebensmittel und Getränke, die im Gastgewerbe (HORECA) verzehrt werden (z. B. Plastikschalen, Plastikbecher)
Außerdem explizite Verbote für:
- Einzelne Tütchen für Soßen, Konserven, Zucker usw.
- Verpackungen von Miniaturkosmetika sowie Körperpflege- und Hygieneprodukten im Beherbergungsgewerbe
- Sehr leichte Plastiktüten
- Bis 2030 müssen alle Verpackungen in der EU recycelbar sein.
- Alle Verpackungen müssen den Kriterien des "Design for Recycling" entsprechen, die in weiteren Rechtsvorschriften festgelegt werden.
- Die von den Unternehmen zu entrichtenden Gebühren für die erweiterte Herstellerverantwortung richten sich nach der Recyclingfähigkeit, die von A bis C reicht.
Verpflichtender Mindestanteil an recyceltem Material für Kunststoffverpackungen bis 2030:
- 30 % für berührungsempfindliche Verpackungen aus PET.
- 10 % für berührungsempfindliche Verpackungen aus anderen Kunststoffmaterialien.
- 30 % für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff.
- 35% für andere Kunststoffverpackungen.
Erhöhung der Ziele bis 2040.
Bis zum 1. Januar 2030:
- Verpackungsminimierung wird zur Norm.
- Maximal 50% Leerraumanteil für Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen.
- Verpackungen, die den Verbrauchern vorgaukeln, das Produkt sei größer als es tatsächlich ist, werden verboten (z. B. doppelwandige Verpackungen, falsche Böden).
Ab 3 Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung sind kompostierbare Verpackungen bzw. Materialien vorgeschrieben für:
- Tee-/Kaffeebeutel und Kapseln.
- Klebeetiketten, die an Obst und Gemüse angebracht sind.
Was unternimmt DS Smith in Bezug auf die PPWR, und wie können wir Ihnen helfen?
Als führender Anbieter von nachhaltigen, faserbasierten Verpackungen in Europa hat DS Smith den PPWR-Vorschlag von Anfang an verfolgt. Wir helfen unseren Kunden dabei, individuelle und maßgeschneiderte Display- und Verpackungslösungen zu entwickeln, die bestehenden aber auch zukünftigen Vorschriften entsprechen.
Wir arbeiten kontinuierlich an innovativen Lösungen, die sicherstellen, dass unser Portfolio den Anforderungen der neuen Verordnung gerecht wird, und sind gut positioniert, um unseren Kunden zu helfen, das Beste aus diesen regulatorischen Änderungen zu machen.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie wissen möchten, wie wir Ihnen helfen können, diese Änderungen zu bewältigen. Wir freuen uns, Ihre Verpackungen gemeinsam zukunftssicher zu gestalten.
Quellen: